EnEV 2009

Für Neubauten gilt:

- die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs sinkt um 30%

- die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss 15% mehr einsparen als bisher

Für Altbauten gilt:

- bei größeren Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, werden die energetischen Bauteilanforderungen um 30% verschärft. Dies gilt für Modernisierung von Fenstern, Fassade oder Dach.

- oberste Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten



Wir erhöhen den Dämmwert Ihrer Gebäudehülle mit herkömmlichen Dämmstoffen wie Mineralwolle, natürlichen Dämmstoffen wie z.B. Hanf oder auch Hohlraumdämmung mit Zellulosedämmstoffen.

Für weitere Informationen und Beratung rufen Sie uns unter: 0341 2614244 an.


Thermografische Aufnahmen eines Neubaueinfamilienhauses
(gute Wärmedämmung)
und eines Altbaueinfamilienhauses (mäßige Wärmedämmung)